Abitur nachholen in einem Jahr

Wer nachträglich das Abitur erlangen möchte, kann in Deutschland zwischen mehreren Wegen wählen, zum Beispiel dem Besuch eines Abendgymnasiums oder Fernlehrgangs. Je nach bisherigem Schulabschluss und zeitlicher Flexibilität dauert es in den meisten Fällen rund zwei bis drei Jahre, das Abitur nachzuholen. Für zwei Gruppen von Interessenten ist der Weg jedoch kürzer: Bewerber, die bereits eine Fachhochschulreife besitzen, sowie ausländische Studienbewerber, die in ihrem Heimatland bereits eine schulische Hochschulzugangsberechtigung erreicht haben (diese aber hier nicht anerkannt wird), können das Abitur in Deutschland in nur einem Jahr nachholen. Außerdem kann das Abitur über die so genannte Nichtschülerprüfung, gleiches gilt für die Begabtenprüfung, abgelegt werden – in diesem Fall obliegt die Vorbereitungszeit dem Bewerber allein und ist nicht an den Besuch einer bestimmten Institution geknüpft.

Abitur nachholen mit Fachhochschulreife

An den Schulformen der Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) mit 13. Jahrgangsstufe ist es möglich, das Abitur in nur einem Jahr nachzuholen. Voraussetzung ist in jedem Fall der Nachweis der Fachhochschulreife. Für die BOS 13 generell sowie die FOS 13 in Nordrhein-Westfalen im Speziellen muss zudem eine entsprechende berufliche Vorbildung nachgewiesen werden (mehrjährige Berufserfahrung oder abgeschlossene Berufsausbildung). Der Schulbesuch findet tagsüber statt. Wer das Abitur in Abendkursen, also Teilzeit, erwerben möchte, muss mehr Zeit einplanen. Die Situation in den einzelnen Bundesländern unterscheidet sich recht stark: Nicht alle verfügen über eine Fach- oder Berufsoberschule mit 13. Jahrgangsstufe. Zudem sollten Abitur-Interessierte beachten, dass ohne ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache „nur“ die fachgebundene Hochschulreife erworben werden kann, mit der sie zwar grundsätzlich an allen Hochschulen studieren dürfen, in der Wahl der Fachrichtung allerdings Beschränkungen unterliegen.

Ausländische, schulische HZB in Deutschland anerkennen lassen

Studieninteressierte, die in einem anderen Land eine schulische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erlangt haben, können nicht ohne weiteres an deutschen Hochschulen studieren. Sie müssen diese zunächst in Deutschland anerkennen lassen. Für viele Länder wird jedoch die Anerkennung nicht einfach erteilt. Die Studieninteressierten müssen dann die so genannte „Feststellungsprüfung“ an einem Studienkolleg erfolgreich absolvieren, was in der Regel erst nach einjährigem Besuch des Kollegs möglich ist. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie ein Aufenthaltsstatus, der ein Studium in Deutschland zulässt.

Nichtschülerprüfung bzw. Externenprüfung und Begabtenprüfung

Wer sein Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg nachmachen möchte, hat die Möglichkeit, sich nach eigenen Mitteln und Möglichkeiten vorzubereiten und anschließend die so genannte „Nichtschülerprüfung“ bzw. „Externenprüfung“, oder eine Begabtenprüfung, abzulegen. Die meisten Abitur-Interessierten, die diesen Weg wählen, entscheiden sich für die Vorbereitung im Rahmen eines Präsenz- oder Fernlehrgangs, der je nach Vorkenntnissen bis zu drei Jahren dauert. Theoretisch ist es aber auch möglich, die Vorbereitung zu straffen und innerhalb eines Jahres zu bewältigen.