Hochschulen

Unter den Begriff Hochschule fällt eine Vielzahl von Lehrinstitutionen aus dem tertiären Bildungsbereich. Das Verleihen akademischer Grade wie Doktor, Master oder Bachelor – ehemals auch Magister und Diplom – sowie die Abnahme von Habilitationsprüfungen obliegt ausschließlich den Hochschulen. Darüber hinaus treiben sie maßgeblich die Forschung voran. Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben und Rechte von Hochschulen regelt das Hochschulrahmengesetz (HRG). Darüber hinaus fallen die Hochschulen in die Zuständigkeit der Länder. Überregionale Entscheidungen trifft die Kultusministerkonferenz (KMK). Die wichtigste Interessensvertretung der Hochschulen ist die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), ein freiwilliger Zusammenschluss nahezu aller deutschen Hochschulen.

Arten von Hochschulen

Grob lassen sich Hochschulen in Bezug auf ihre fachlichen Ausrichtungen unterscheiden. Universitäten zeichnen sich in der Regel durch eine große Vielfalt an Studienfächern aus. Die Studierenden können unter anderem zwischen medizinischen, sozial-, geistes- und naturwissenschaftlichen, juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienangeboten wählen. In der Regel sind Universitäten in einzelne Fakultäten oder Fachbereiche gegliedert. Fachlich etwas eingeschränkter sind Technische Universitäten, die vor allem eine Vielzahl an Ingenieursstudiengängen anbieten. Daneben gibt es viele Hochschulen und Fachhochschulen, die sich ausschließlich auf ein Fach oder eine sehr enge Fächerauswahl beschränken, zum Beispiel Kunsthochschulen, Konservatorien (musikalische Ausrichtung) oder Bergakademien (Geologie, Mineralogie etc.). Im Gegensatz zu den Universitäten liegt bei den Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften der Schwerpunkt auf einer klaren Anwendungsorientierung in Lehre und Forschung.

Zugang zum Hochschulstudium

In der Regel ist für ein Hochschulstudium der Nachweis der „Allgemeinen Hochschulreife“, also das Abitur nötig. Für das Studium an einer Fachhochschule muss mindestens die Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Nicht selten ist zusätzlich das Bestehen einer Eignungsprüfung oder – vor allem im künstlerischen Bereich – der Nachweis einer besonderen Begabung nötig. Neben diesen klassischen Formen des Hochschulzugangs bieten sich auch Studieninteressenten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verschiedene Möglichkeiten, ein Studium aufzunehmen. Voraussetzung ist eine entsprechende berufliche Qualifikation. Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen erhalten nach dem aktuellen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom März 2009, die Umsetzung in den Bundesländern gestaltet sich ganz unterschiedlich, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Wer nicht über eine solche verfügt, kann eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erhalten, sofern er im studiengangaffinen Bereich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und dort über drei Jahre Berufserfahrung verfügt. Zusätzlich muss diese Gruppe laut Beschluss ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen oder alternativ ein einjähriges Probestudium erfolgreich überstehen.

Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen (August 2014)